Beratung

Beratung

was beinhaltet eine Beratung für die Arbeitssicherheit:

  • Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation
  • Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen:
  • nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • nach der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen oder Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsbegehungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeiterunterweisungen
  • Brandschutz
  • Gefahrstoffberatung
  • Gefahrgutberatung
  • Prüfung von Betriebsmittel und Anlagen
  • Hilfe bei der Planung von Betriebsstätten
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Erstellen von Flucht- und Rettungspläne
  • Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Gefahrenkennzeichnungen
  • Lärm- und Beleuchtungsmessung

 

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf Sie!

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