Explosionsschutz

Explosionsschutz

Ca. 5% der Unternehmen haben vorschriftsgemäß die Explosionsschutzdokumente erstellt!

Wie sieht es denn in Ihrem Unternehmen aus? Haben Sie schon alles in einem Explosionsschutzdokument dokumentiert?

Bitte prüfen Sie selbst, ob eines der unten aufgeführten Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft:

  • Entsteht Sprühnebel durch Spraydosen bei Lackierarbeiten?
  • Werden Reinigungsflüssigkeiten verwendet?
  • Werden brennbare Gase oder Flüssigkeiten verarbeitet oder gelagert?
  • Entstehen Dämpfe durch Lackieren, Reinigung arbeiten oder Drucken?
  • Stehen Gasflaschen, Gastanks, Sauerstoffflaschen, Sauerstofftanks (auch im Keller) auf dem Gelände?
  • Entsteht Staub durch Holz- oder Metallbearbeitung oder durch Getreide und Mehl?

Trifft einer dieser oben aufgeführten Punkte zu, sind Sie als Unternehmer laut Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Ist aufgrund dieser Gefährdungsanalyse nicht auszuschließen, dass sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entwickeln kann, sind Sie als Unternehmer zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verpflichtet.

Dieses Explosionsschutzdokument ist laut Verordnung übrigens unabhängig von der Beschäftigtenzahl zu erstellen.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf Sie!

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