die Betruung umfasst folgende Punkte:
- Stellung von externer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Messungen (Klima, Beleuchtung, Lärm)
- Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Schulung Ihrer Mitarbeiter in Umgang mit Flurförderzeugen und Kran
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!
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