Gefährdungsanalyse

Gefährdungsanalyse

Eine Gefährdungsanalyse ist vom Gesetzgeber für jeden Betrieb vorgeschrieben!

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbschgG) sind in den § 5 und  § 6 die Unternehmerpflichten hinsichtlich der Dokumentation und Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb festgelegt. Dies beinhaltet die Gefährdungs- und Risikobeurteilung inklusive Dokumentation. Die Umsetzung dieser Forderung verlangt entsprechende Erfahrung im Arbeitsschutz. Hierbei können wir Ihnen unser Fachwissen anbieten und Ihren Betrieb unterstützen z.B. mit:

  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Beleuchtungsmessung
  • Gefährdungsanalysen für:
    – das gesamte Unternehmen
    – verschiedene Arbeitsbereiche
    – einzelne Arbeitsplätze
    – Bildschirmarbeitsplatzanalysen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen nach ergonomischen Gesichtspunkten
  • Planung von Betriebseinrichtungen
  • Schallpegelmessung (Lärmmessung)

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf Sie!

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