Flucht- und Rettungspläne

In vielen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind Flucht- und Rettungspläne gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pläne dienen dazu, im Falle einer Gefahr den Personen vor Ort eine rasche Orientierung zu ermöglichen und somit eine geordnete Evakuierung sicherzustellen.

Darüber hinaus enthalten Flucht- und Rettungspläne Informationen zur Position von Brandschutzeinrichtungen sowie anderen Notfallausrüstungen, wie beispielsweise Sammelstellen.

Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan für die Bereiche in den Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert. Weitere Gesetze und Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz §3 „Grundpflichten des Arbeitgebers und §10 Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen
  • Arbeitsstättenverordnung (BW) §4 „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

 

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