Die jährliche Unterweisung / Nachschulung erfolgt nach DGUV Vorschrift1 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12.
Die Unterweisung ist für folgende Geräte notwendig:
- Stapler
- Hubarbeitsbühne
- Kran
- Erdbaumaschine
Bitte beachten Sie, dass die in DGUV Vorschrift 1 vorgeschriebene Unterweisung, durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Diese Unterweisung beinhaltet z.B. eine allgemeine und umfangreiche Aufklärung über Besonderheiten und mögliche Gefahren.
Dauer
Nachschulungsort
Eine Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten ist möglich, aber auch bei uns im Schulungszentrum.
Teilnehmeranzahl
Die Teilnehmerzahl ist auf mindestens 5 und auf maximal 20 Personen begrenzt.
Zur persönlichen Terminabsprache, nähere Informationen oder Kosten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns auf Sie!
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