Nachschulungen / Unterweisung

Nachschulungen / Unterweisung

Die jährliche Unterweisung / Nachschulung erfolgt nach DGUV Vorschrift1 bzw. Arbeitsschutzgesetz §12.

Die Unterweisung ist für folgende Geräte notwendig:

  • Stapler
  • Hubarbeitsbühne
  • Kran
  • Erdbaumaschine

 

Bitte beachten Sie, dass die in DGUV Vorschrift 1 vorgeschriebene Unterweisung, durch den Arbeitgeber erfolgen muss. Diese Unterweisung beinhaltet z.B. eine allgemeine und umfangreiche Aufklärung über Besonderheiten und mögliche Gefahren.

 

Dauer

  • ca. 1,5 – 3 Stunden

 

Nachschulungsort

Eine Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten ist möglich, aber auch bei uns im Schulungszentrum.

 

Teilnehmeranzahl

Die Teilnehmerzahl ist auf mindestens 5 und auf maximal 20 Personen begrenzt.

 

Zur persönlichen Terminabsprache, nähere Informationen oder Kosten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wir freuen uns auf Sie!

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