Ausbildung der Brandschutzhelfer

Wissen, was im Brandfall zu tun ist!

Laut DGUV Information 205-023 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feurelöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unernehmens, der Brandgefährdung, der Wetekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehngsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Hier muss auch der Schichtbetrieb, Krankheit, Urlaubszeiten usw. berücksichtigt werden.


Teilnehmer: Mitarbeiter, die im Unternehmen die Aufgaben als Brandschutzhelfer wahrnehmen sollen

Dauer: ca. 4 Stunden


Theoretische Schulung nach ASR A2.2. und DGUV 205-023:

  • Einführung
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praktische Schulung:

  • Handhabung und Funktion (Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen)
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich.

Kosten: Nach Absprache

 

Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:

  • Änderung der Brandschutzordnung
  • Neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Brandereignis im Betrieb