UVV-Prüfungen für Türen und Tore laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätte ASR 1.7
Der Gesetzgeber insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätte ASR A1.7 – Türen und Tore verpflichtet alle Betreiber von kraft betätigten Fenster, Türen und Tore, diese regelmäßig auf deren ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Zusätzlich muss jedoch, vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich, eine Prüfung durch eine befähigte / Sachkundige Person durchgeführt werden.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten empfehlen wir Ihnen, den Wartungs- und den Prüftermin in einem Schritt durchzuführen. Die Firma SdS Arbeitssicherheit GmbH koordiniert und führt diese Prüftermine durch. Die Prüfliste und die eventuell erforderlichen Maßnahmen werden detailliert dargestellt und Ihnen am Ende der Prüfung übergeben. Geprüft und bewertet werden:
- Zustand und Funktion der Flügel und Führungen
- Zustand und Funktion des Antriebs
- Zustand und Funktion der Steuerung
- Zustand und Funktion der Einrichtungen zur Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Lesbarkeit der Kennzeichnungen
- Zustand und Funktion der Feststellanlage (nur für Brandschutztore)
Wir übernehmen für Sie die Umsetzung der UVV-Prüfung gemäß ASR A1.7 für Tore, Toranlagen, Automatik-Türen, Schiebetüren, Schranken, Drehkreuze, Rolltore, Sektionaltore, Drehflügeltüren, Türen, Brandschutztore, Feststellanlagen sowie sämtliche Komponenten und Funktionen. Bei Automatiktoren führen wie zudem die messtechnische Erfassung der Schließkraft als Bestandteil der UVV Prüfung als Inklusivleistung durch.
Wir bieten Ihnen:
- UVV Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Reparaturen von Toranlagen aller Art einschließlich Rolltore, Sektionaltore, Falttore, Spiraltore, Hofschiebetore, Schnelllauftore, Hubtore, Industrietore, Hoftore, Hallentore, und Tiefgaragentoren, Schrankenanlagen, Hubtische, Verladebrücken, Überladebrücken.
- Feuerabschlüssen, Feststellanlagen, Brandschutztoren, Rauchschutztüren und Brandschutztüren.
- UVV Prüfung sowie Kraftmessung nach ASR A1.7 vormals BGR 232
Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!
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