Brandschutzschulungen

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigen und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

  • Laut DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen alle Beschäftigten regelmäßig – mindestens einmal jährlich – über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.
  • Der beste Feuerlöscher nützt nichts, wenn niemand damit umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.

Wir stimmen die Schulungsinhalte mit Ihrem Unternehmen ab und übernehmen alle Schulungen rund um das Thema Brandschutz für Sie! Sprechen Sie uns an – wir kommen gerne in Ihren Betrieb!

 

Teilnehmer: Für alle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen

Dauer: ca. 1 Stunde