Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Unsere Leistungen
- Prüfung und Bewertung des Bauherrenkonzeptes
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung eines SiGe-Planes (Sicherheits- und Gesundheitsplan)
- Begehungen des Baugeländes
- Unterweisung der Fremdfirmen vor Aufnahme deren Tätigkeit
Benötigen Sie eine SiGeKo oder möchten Sie sich informieren? Gerne stehen wir Ihnen hier zur Seite!
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Sie!
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