Die Firma SdS Arbeitssicherheit GmbH führt für Sie als Unternehmer die vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen in Ihrem Unternehmen oder in unseren Schulungsräumen durch!
Lassen Sie mindestens einmal jährlich Ihre Fahrer in den Bereichen Flurförderzeuge und Krane unterweisen? Hat es schon einen Unfall mit Personenschaden gegeben?
Wie sind bei Ihnen die täglichen Einsatzkontrollen geregelt?
Wenn Sie jetzt noch in die einschlägigen Vorschriften: DGUV Vorschrift 1 schauen, werden Sie feststellen: Die Hauptverantwortung liegt beim Unternehmer!
Auszug aus der DGUV Vorschrift 1
§ 4 Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend §12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Abs1 des Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen – sie muss dokumentiert werden.
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
Ein kleiner Ausschnitt der Unterweisungen, die wir Ihnen anbieten:
- Gefahrstoffunterweisung
- Jährliche Unterweisung Ihrer Staplerfahrer
- Jährliche Unterweisung Ihrer Kranenbediener
- Erste Hilfe Unterweisungen
- Unterweisungen über Ihre betrieblichen Notausgangseinrichtungen
- Unterweisung Arbeitssicherheit
- Unterweisung PSA und Arbeitsschutz
- Unterweisung Ergonomie
- Erstunterweisung Arbeitssicherheit
- Erstunterweisung Arbeitsschutz
- Transport- und Verkehrssicherheit
- Brandschutz
- Sicherheitsunterweisung Büro
Haben Sie Fragen oder besondere Anforderungen, über die Sie nichts auf unserer Internetseite finden dann sprechen Sie uns an. Gerne empfangen wir Sie auch in unseren Geschäftsräumen oder wir kommen bei Ihnen vorbei, um einen individuellen Plan für Ihre Firma auszuarbeiten. Wir verwirklichen auch gerne neue und außergewöhnliche Projekte. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder per Telefon. Wir freuen uns auf Sie!
Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung
Der Gesetzgeber hat die große Bedeutung der Information und Beteiligung der Beschäftigen für die Prävention von Gesundheitsgefahren erkannt und die Pflicht des Unternehmers bzw. Arbeitgebers zur Unterweisung bzw. die Pflicht zur Unterrichtung für den öffentlichen Dienst im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.
Schon lange forderten die Berufsgenossenschaften mindestens einmal jährlich eine Unterweisung.
Unterrichtung meint die allgemeine Informationspflicht und Unterweisung bezieht sich auf die tätigkeitsbezogene, trainingsorientierte Information über mögliche Gesundheitsgefahren, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und Verbesserungs- sowie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Unterweisungen zielen darauf ab, die Beschäftigten über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz zu informieren, ihnen sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten vorzuführen und praktisch einzuüben.
Unterweisen ist mehr als nur Belehren und Anweisen. Die Unterweisung dient einerseits dazu, den Mitarbeitern die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit möglicherweise auftreten können, aufzuzeigen. Mit diesen Informationen soll der Mitarbeiter sensibilisiert, aber nicht verängstigt werden. Es ist daher wichtig, die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen und die notwendigen sicherheitsgerechten Verhaltensweisen zu erklären bzw. vorzuführen.