Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement

Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert Sachkenntnis, Dokumentations- und Schulungsaufwand. Um Doppelstrukturen innerhalb des Unternehmens zu vermeiden und klare eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu schaffen, ist es sinnvoll, das Gefahrstoffmanagement als Teil des betrieblichen Umweltmanagements zu behandeln.

Ein systematisches und umfassendes Vorgehen in Sachen Gefahrstoffe zahlt sich aus. Diese Vorteile bietet Ihnen ein Gefahrstoffmanagement:

  • Senkung der gesundheitlichen Belastung durch Gefahrstoffe
  • Eindämmung der Verwaltungs- und Dokumentationsaufwendungen für Gefahrstoffe
  • Senkung der Belastung der Arbeitnehmer durch Gefahrstoffe
  • Vermeidung finanzieller „Überraschungen“ durch vorausschauende Planung
  • Verbesserte Personalakquisition durch sauberes Erscheinungsbild der Produktion
  • Verbesserte Motivation der Beschäftigten
  • Verbessern von Stoffflüssen und damit Senkung von Kosten
  • Weniger Berufskrankheiten durch Gefahrstoffe
  • Weniger krankheitsbedingte Ausfalltage
  • Weniger Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle durch Gefahrstoffe
  • Weniger Zerstörung von Betriebsvermögen infolge Schadensereignissen
  • Erstellung von Gefahrstoffkataster

 

Hierbei sind Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe zu beachten, die ein besonderes Gefahren potenzial aufweisen. Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise giftig, ätzend oder reizend haben.

 

Zu erkennen sind sie am Gefahrensymbol – Rotes Feld mit schwarzem Piktogramm, z.B. Flamme für entzündlich, Totenschädel für giftig etc.

 

Die Kriterien für die Zuordnung gefährlicher Eigenschaften legt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der EU-Richtlinie 67/548 fest.

Ab dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden.

Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt. Die neuen Vorgaben werden durch die neue europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (auch GHS-Verordnung genannt) festgelegt.

Ziele und Aufgaben von Umweltmanagementsystemen

Umweltorientiertes unternehmerisches Handeln ist nicht nur bei Großunternehmen sondern gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig. Vorausschauender Umweltschutz dient der Langzeitsicherung des Unternehmens und dem Erhalt des Standortes.

Eine umweltorientierte Unternehmensführung ist innovativ, denkt in die Zukunft und stellt alte Lösungen in Frage. In der Erkenntnis, dass auch die Umwelt als ein begrenzter Produktionsfaktor – gleichbedeutend neben den Faktoren Arbeit und Kapital – nicht frei verfügbar ist, ist ein umweltbewusst geführtes Unternehmen bereit, neue zukunftssichere Wege zu gehen.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf Sie!

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