Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften DGUV 308-008 (alt BGG 966) vom April 2010 vor, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln ausschließlich geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen vorbehalten ist. Das Führen von Hubarbeitsbühnen, z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1, „Betreiben von Arbeitsmitteln“ DGUV 100-500 Kapitel 2.10 (alt BGR/GUV-R 500) geregelt.
Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die unter der Berücksichtigung der Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften, eine Hubarbeitsbühne sachkundig bedienen können.
Ihre Vorteile
- intensive und praxisorientierte Einzel- oder Kleingruppenschulung
- nachhaltige Motivationsmaßnahme für Ihre Mitarbeiter
- kompetente, erfahrene Trainer
- Schulung bei Ihnen vor Ort oder auf unserem Firmengelände
- auch Wochenendtermine möglich
- Schulungen auf Einsatzort/-art abgestimmt
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Körperliche (G 25 / G 41) und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Die Eigenschaft zuverlässig und verantwortungsbewusst zu handeln
Ausbildungsinhalte
Theorie
- Rechtsgrundlagen, Begriffsbestimmungen
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Vorschriften für Hubarbeitsbühnen
- Arbeitssicherheit
- Physikalische Grundkenntnisse
- tägliche Abfahrtkontrolle
- Hydraulische Anlagen, Hebelfunktionen
Praxis
- Abfahrtkontrolle
- Notablass
- Fahren verschiedener Strecken
- Geschicklichkeitsübungen
Ausbildungsdauer
- 2 Tagesschulung
- 1 Tagesschulung für Personen die bereits Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen Nachweisen können.
Schulungsort
Wir bieten hier eine Inhouse-Schulung an Ihren Geräten. So sind Ihre Mitarbeiter/innen sofort für Ihre Geräte Vorort geschult und unterwiesen.
Teilnehmeranzahl
Die Teilnehmerzahl ist auf mindestens 3 und auf maximal 12 Personen begrenzt.
Zur persönlichen Terminabsprache, nähere Informationen oder Kosten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns auf Sie!
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