Externer Brandschutzbeauftragter

In Deutschland sind die Anforderungen an die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Art des Betriebes variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Daher sollten Unternehmer immer die Landesbauordnung ihres Bundeslandes und die örtlichen Gesetze und Verordnungen konsultieren, um sicherzustellen, dass sie die richtigen Schritte zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften unternehmen.

 

Verfügen Sie, als Unternehmer bei festgestellter Notwendigkeit, über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann keine eigene/n Mitarbeiter/in ausgebildet werden, ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu beauftragen.

In unserer Rolle als qualifizierte Brandschutzbeauftragte zeichnen wir uns durch tiefgreifendes Fachwissen und kontinuierliche Weiterbildungen aus. Dies ermöglicht es uns, Ihnen als Ihren zentralen Ansprechpartner mit unseren fachlichen Kompetenzen zur Seite zu stehen.

Unsere Dienstleistungen als externe Brandschutzbeauftragte sind individuell auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.

 

Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören unter anderem folgende Aufgaben:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Unterstützung bei Beurteilungen der Brandgefährdungen am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand und Explosionsgefahren
  • Planen und Durchführung von Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen sowie anschließender Abschlussbesprechung
  • Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Thema Brandschutz
  • Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern
  • Kontrolle Ihrer Sicherheitskennzeichen
    … und vieles mehr.


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wir Ihnen ein Angebot hierzu. Wir freuen uns über den Kontakt mit Ihnen!