Lärmmessungen

Lärmmessungen

Wir führen für Sie die Lärmessungen (orientierende) durch und erstellen die dazugehörigen Dokumente!

Die Lärmbelästigung hat nicht erst seit der neuen Lärmschutzverordnung einen hohen Stellenwert im Rahmen der Umweltbelastungen. Entsprechend hoch ist auch die Bedeutung der Lärmmessung: zur Überprüfung von Schallschutz oder Lärmschutz zur Eindämmung des Lärmpegels.

 

Lärm am Arbeitsplatz

Ob Presslufthammer oder Lärm am laufenden Band – Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In Deutschland sind rund fünf Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Schwerhörigkeit als Lärmfolge ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verzeichnen jährlich mehr als 5 000 neue Krankheitsfälle. Meist stellt sich heraus, dass die Folgen dauerhafter Lärmeinwirkung auf das Gehör unterschätzt wurden. Bereits die Einwirkung einzelner sehr starker Schallimpulse kann zu einem akuten Gehörschaden führen. Symptome wie Hörsturz oder Tinnitus können ebenfalls dadurch ausgelöst werden. Wer schlecht hört und den begründeten Verdacht hat, dass diese Beeinträchtigung auf Arbeitslärm zurückzuführen ist, sollte beim zuständigen Unfallversicherungsträger eine Meldung einreichen.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz hat die Europäische Union die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf einheitliche rechtliche Grundlagen gestellt. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorschriften durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung in nationales Recht überführt. Zusätzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März 2010 technische Regeln zu dieser Verordnung – die TRLV Lärm und die TRLV Vibrationen. Sie konkretisieren die Verordnung und sollen bei der Ermittlung und Bewertung von Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz herangezogen werden.

Lärm kann man mit geeigneten Geräten messen. So sind zum Beispiel bei der Überwachung von Anlagen Lärmmessungen vorgesehen. In vielen Rechtsvorschriften ist jedoch die Berechnung der Lärmbelastung der vorgeschriebene Weg. Erforderlich ist die Berechnung, wenn es um die Prognose einer zukünftigen Lärmsituation geht (etwa bei der Planung) oder wenn flächenhafte Lärmbelastungen erfasst werden.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne in diesem Thema aber auch in allen anderen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf Sie!

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